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Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Kosten einer markengebundenen Werkstatt |
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Nach dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom 29.01.2009 - Geschäftszeichen: 9 C 1377/08 - kann der Geschädigte die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Reparaturwerkstatt auch dann ersetzt verlangen, wenn er seinen Schaden auf Gutachterbasis abrechnet. Auch UPE-Aufschläge auf Ersatzteile sowie Verbringungskosten sind ersatzfähig, wenn eine Abrechnung auf Gutachterbasis vorgenommen wird. |
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Ersatz der Mietwagenkosten auf Basis gängiger Normaltarife |
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Das Amtsgericht Hersbruck kommt in seiner Entscheidung vom 02.01.2009 - Az: 3 C 0059/08 - zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte berechtigt ist, Mietwagenkosten auf Basis gängiger Normaltarife vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ersetzt zu verlangen. Zur Gewinnung einer zutreffenden Marktübersicht sind nach Auffassung des Amtsgerichts Hersbruck die Werte der Schwacke-Liste generell eher geeignet als andere Marktpreisspiegel. |
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Erstattung von Sachverständigenkosten |
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Das Amtsgericht Schwetzingen hat mit Urteil vom 28.01.2009 - Geschäftsnummer: 4 C 249/08 - entschieden, dass der Geschädigte den Ausgleich der Sachverständigenkosten verlangen kann, solange für ihn als Laie nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn der Geschädigte seinen Anspruch gegen die Versicherung an den Sachverständigen abtritt. Nach Auffassung des Gerichts muss der Geschädigte vor Erteilung des Gutachtenauftrags keine "Marktforschung" betreiben und mehrere Kostenvoranschläge einholen, denn ein vorheriger Preisvergleich dürfte mangels einheitlicher Tarifübersichten nur schwer möglich sein. |
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